Herstellung, Verpackung und Kennzeichnung

Herstellung, Verpackung und Kennzeichnung

Diese Seite nennt, was zu Herstellung, Verpackung und Einstufung der HATOCH®-Produkte belegt ist. Umweltbezogene Werbeaussagen führen wir nicht, solange uns dafür kein Nachweis vorliegt.

Herstellung

Die HATOCH®-Produkte werden in Deutschland hergestellt und abgefüllt. Ein Teil der Rezepturen stammt aus eigener Entwicklung, ein Teil wird in unserem Auftrag von Lohnfertigern angesetzt und abgefüllt. Auch diese Fertigungsstätten liegen in Deutschland.

Einstufung nach CLP

Die 50-ml-Sticks und der SPEZIAL 500 ml sind nach CLP nicht kennzeichnungspflichtig. Sie tragen kein Gefahrenpiktogramm, kein Signalwort und keine H-Sätze.

Bei allen übrigen Produkten richtet sich die Kennzeichnung nach dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt. Einzelne Artikel sind eingestuft und entsprechend gekennzeichnet.

Ob und in welchem Umfang eine Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung erforderlich ist, entscheidet der Betrieb anhand seiner Gefährdungsbeurteilung. Diese Beurteilung können wir nicht abnehmen.

Was im Sicherheitsdatenblatt steht

Für die 50-ml-Sticks sind dokumentiert:

  • pH-Wert 7
  • Wassergefährdungsklasse 1, schwach wassergefährdend
  • Biologische Abbaubarkeit 25 Prozent in 28 Tagen nach OECD 302B

Damit ist der Stoff inhärent abbaubar. Der strengere Maßstab „leicht biologisch abbaubar“ nach OECD 301 verlangt mindestens 60 Prozent in 28 Tagen und wird nicht erreicht. Deshalb werben wir nicht mit „biologisch abbaubar“.

Verpackung

Die Flaschen der 250- und 500-ml-Gebinde bestehen aus PET. Konzentrate senken das Transportgewicht: Aus 250 ml KLARTRAX-Konzentrat entstehen bis zu 20 Sprühflaschen Fertigreiniger.

Zur Recyclingfähigkeit einzelner Verpackungsbestandteile wie Sprühköpfe und Etiketten liegt uns kein vollständiger Nachweis vor. Solange das so ist, machen wir dazu keine Angabe.

Was wir nicht behaupten

Wir bezeichnen unsere Produkte nicht als umweltfreundlich, ökologisch, nachhaltig, klimaneutral oder biologisch abbaubar. Für keine dieser Aussagen liegt uns ein Nachweis vor, der den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2024/825 genügt.

Welche Angaben wir im Juli 2026 zurückgenommen haben und warum, steht in Produktangaben auf dem Prüfstand.

Fragen zu Einstufung, Sicherheitsdatenblättern oder Verpackung: info@hatoch.de