HATOCH Tiefengrund-Entferner Gebrauchsmuster-geschützt

Was ist ein Gebrauchsmuster? Das „kleine Patent“ einfach erklärt

Kurz zusammengefasst: Ein Gebrauchsmuster ist ein eingetragenes Schutzrecht für technische Erfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – oft „kleines Patent“ genannt: schneller eingetragen als ein Patent, ohne inhaltliche Vorabprüfung, mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Ein Gebrauchsmuster ist ein eingetragenes Schutzrecht für technische Erfindungen, vergeben vom Deutschen Patent- und Markenamt. Im Unterschied zum Patent erfolgt beim Gebrauchsmuster keine inhaltliche Prüfung durch das Amt vor der Eintragung – dafür ist das Verfahren deutlich schneller. Die Schutzdauer beträgt bis zu 10 Jahre.

Warum ein Gebrauchsmuster statt eines Patents?

Für viele technische Entwicklungen – insbesondere bei Zusammensetzungen – bietet das Gebrauchsmuster einen praxisnahen, schnelleren Weg zum Schutz, ohne die oft jahrelange Prüfungsdauer eines Patentverfahrens. Die Kehrseite: weil das Amt vorab nicht prüft, zeigt sich die tatsächliche Schutzwirkung erst, wenn es darauf ankommt.

Transparenz: das Gebrauchsmuster und die heutigen HATOCH Produkte

Zur Entwicklungsgeschichte des HATOCH Tiefengrund-Entferners gehört die Gebrauchsmuster-Anmeldung DE 20 2021 105 495 aus dem Jahr 2021. Die dort eingetragenen Schutzansprüche beschreiben die damalige Zusammensetzung. Die heutigen HATOCH Erzeugnisse sind weiterentwickelt und werden von diesen Ansprüchen nicht mehr beschrieben. Deshalb bewerben wir unsere aktuellen Produkte nicht mit der Angabe „Gebrauchsmuster-geschützt“ – eine Werbeangabe muss zum verkauften Erzeugnis passen, nicht zu einem früheren.

→ Zum Produkt: HATOCH Tiefengrund-Entferner 50ml

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Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet die Nummer DE 20 2021 105 495?

Es ist die Registriernummer einer Gebrauchsmuster-Anmeldung beim DPMA aus der Entwicklungsgeschichte des HATOCH Tiefengrund-Entferners. Die eingetragenen Ansprüche beschreiben die damalige Zusammensetzung.

Ist ein Gebrauchsmuster dasselbe wie ein Patent?

Nicht ganz. Ein Gebrauchsmuster wird ohne inhaltliche Vorabprüfung schneller eingetragen als ein Patent, bietet aber für technische Erfindungen einen vergleichbaren Schutz mit bis zu 10 Jahren Laufzeit.

Warum steht „Gebrauchsmuster-geschützt“ nicht mehr in den HATOCH Angeboten?

Weil die eingetragenen Ansprüche die heutige, weiterentwickelte Zusammensetzung nicht beschreiben. Werbung mit einem Schutzrecht muss zum verkauften Erzeugnis passen – deshalb führen wir die Angabe nicht mehr.